KUNSTFLUG

Die Kunstflugberechtigung ist eine mögliche Zusatzberechtigung für z.B. PPL (A) und LAPL (A)-Piloten. Mit dieser Berechtigung ist es möglich, dafür zugelassene Flugzeuge im Kunstflug zu bewegen.

Mindestvoraussetzungen für den Erwerb (nicht Beginn der Ausbildung!) der Kunstflugberechtigung sind 40 Stunden Erfahrung auf Flugzeugen der Kategorie, in der die Kunstflugberechtigung erworben werden soll.

Unser Lehrgang umfasst wenigstens 5h praktische Flugausbildung im Kunstflug. Ziel ist die Beherrschung von Looping, Aufschwung, Abschwung, diversen Arten von Rollen, Turn, Rückenflug und Trudeln. In den meisten Fällen lässt der Ausbildungsablauf auch die Vermittlung von zusätzlichen Manövern zu.

In der Regel ist eine Ausbildungseinheit auf ca. 35-40 min Flugzeit angelegt.

Für den Abschluss der Ausbildung ist keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich. Mit der Bestätigung unserer Flugschule über den abgeschlossenen Lehrgang, erfolgt der Eintrag der Kunstflug-Berechtigung durch die Luftfahrtbehörde.

VORTEILE DER AUSBILDUNG BEI UNS:

Unser Trainingsflugzeug R 2160 stellt wohl den weltweit am besten geeigneten Trainer für Anfangsschulung im Kunstflug dar. Ergonomisch orientiert sich der Typ an der Auslegung von Militärtrainern für die Anfängerausbildung. Lehrer und Schüler sitzen nebeneinander und können somit auf „Augenhöhe“ kommunizieren, was einen sehr effektiven Ausbildungsablauf garantiert. Die Auslegung des Cockpits ist bestens entworfen. So sind z.B. zwei Schubhebel vorhanden, die dem links sitzenden Piloten erlauben, das Flugzeug wahlweise mit der rechten oder der linken Hand zu steuern. So etwas sucht man bei vergleichbaren Typen vergebens.

Die Sitzposition im Zusammenhang mit der Vollsichthaube erlaubt darüber hinaus beste Rundumsicht. Weiterhin wurde die R2160 als Bugradflugzeug konstruiert. Der größte Vorteil dabei ist, dass es keine nennenswerten Unterschiede beim Start- und Landeverhalten, verglichen mit den meisten, heute üblichen, Flugzeugen der Allgemeinen Luftfahrt gibt. Flugschulen, die auf Spornradflugzeugen ausbilden, verschweigen meist, dass von Seiten der Versicherung ein umfangreiches Landetraining gefordert wird, bevor man den Typ auch ohne Lehrer oder Sicherheitspiloten fliegen darf. Die Mehrkosten hierbei können erheblich sein, sofern die Möglichkeit der Charter ohne Sicherheitspiloten überhaupt besteht.

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