KUNSTFLUG
Die Kunstflugberechtigung ist eine mögliche Zusatzberechtigung für z.B. PPL (A) und LAPL (A)-Piloten. Mit dieser Berechtigung ist es möglich, dafür zugelassene Flugzeuge im Kunstflug zu bewegen.
Mindestvoraussetzungen für den Erwerb (nicht Beginn der Ausbildung!) der Kunstflugberechtigung sind 40 Stunden Erfahrung auf Flugzeugen der Kategorie, in der die Kunstflugberechtigung erworben werden soll.
Unser Lehrgang umfasst wenigstens 5h praktische Flugausbildung im Kunstflug. Ziel ist die Beherrschung von Looping, Aufschwung, Abschwung, diversen Arten von Rollen, Turn, Rückenflug und Trudeln. In den meisten Fällen lässt der Ausbildungsablauf auch die Vermittlung von zusätzlichen Manövern zu.
In der Regel ist eine Ausbildungseinheit auf ca. 35-40 min Flugzeit angelegt.
Für den Abschluss der Ausbildung ist keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich. Mit der Bestätigung unserer Flugschule über den abgeschlossenen Lehrgang, erfolgt der Eintrag der Kunstflug-Berechtigung durch die Luftfahrtbehörde.