NACHTFLUG

Die Nachtflugqualifikation ist eine mögliche Zusatzberechtigung für Inhaber von PPL (A) und LAPL (A) Lizenzen. Sie berechtigt zum Führen von Flugzeugen bei Nacht. Als Nacht ist der Zeitraum definiert, bei dem die Sonne jeweils 6° unter dem Horizont steht. In Mitteleuropa ist das annähernd der Zeitraum zwischen 30 min nach Sonnenuntergang bis 30 min vor Sonnenaufgang.

Die praktische Ausbildung umfasst 5 Flugstunden. Von diesen 5h müssen mindestens 3h mit einem Fluglehrer an Bord durchgeführt werden. Eine Stunde in der Ausbildung ist für einen Überlandflug von mindestens 50km Entfernung reserviert, bei dem ebenfalls der Fluglehrer an Bord sein muss. Der Flugschüler muss mindestens 5 Starts und 5 Landungen im Alleinflug absolvieren, wobei die Landungen jeweils bis zum vollständigen Stopp des Flugzeuges durchzuführen sind, d.h. sogenannte Touch & Go ohne vollständigen Halt sind nicht zulässig.

Für den Abschluss der Ausbildung ist keine theoretische oder praktische Prüfung erforderlich. Mit der Bestätigung unserer Flugschule über den abgeschlossenen Lehrgang, erfolgt der Eintrag der Nachtflug-Berechtigung durch die Luftfahrtbehörde.

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