Nach Abschluss der LAPL(A) Ausbildung können folgende Berechtigungen erworben werden:
Berechtigungen für Nachtflug, Kunstflug, Wasserflug, Berechtigungen zur Ausbildung von Luftfahrern. Durch eine Zusatzausbildung von 15h mit abschließender praktischer Prüfung ist es möglich, den PPL(A) zu erhalten.
Zusätzliche Kosten entstehen u.a. durch behördliche Prüfungsgebühren, Lehrmaterial und medizinisches Tauglichkeitszeugnis.