MOTORFLUGSCHEIN LAPL (A)

Die sogenannte Leichtflugzeug-Pilotenlizenz (Light Airplane Pilot License) ist eine „abgespeckte“ PPL(A) Ausbildung. Während der theoretische Unterricht identisch zu dem des PPL(A) ist, ist die praktische Ausbildung kürzer. So ist z.B. die Ausbildung in der sogenannten Funknavigation deutlich reduziert.

Der LAPL(A) berechtigt zum nicht-gewerbsmäßigen Führen von einmotorigen Flugzeugen die für ein maximales Abfluggewicht von 2000kg zugelassen sind. Im Zusammenhang mit einer Fluglehrertätigkeit oder einer Tätigkeit im Schleppen von z.B. Werbebannern besteht wie beim PPL(A) die Möglichkeit, damit Geld zu verdienen.

Voraussetzungen für die LAPL(A) Ausbildung:

Alter 17 Jahre
medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2

Ausbildung:

30h praktische Flugausbildung*
Theoretische Ausbildung: 100h**
Funksprechzeugnis BZF1 (englisch) oder BZF2 (deutsch)

Die praktische Flugausbildung von 30h wird untergliedert in mindestens 15h Flugzeit mit Fluglehrer und mindestens 6h im Alleinflug. Von diesen 6h Alleinflug müssen mindestens 3h im Überlandflug durchgeführt werden.

Höhepunkte der LAPL(A)-Ausbildung sind der erste Flug ohne Lehrer sowie Anflüge auf z.B. Verkehrsflughäfen und der 150km Allein-Überlandflug mit einer Zwischenlandung an einem fremden Flugplatz.

Nach Abschluss der LAPL(A) Ausbildung können folgende Berechtigungen erworben werden:

Berechtigungen für Nachtflug, Kunstflug, Wasserflug, Berechtigungen zur Ausbildung von Luftfahrern. Durch eine Zusatzausbildung von 15h mit abschließender praktischer Prüfung ist es möglich, den PPL(A) zu erhalten.

Zusätzliche Kosten entstehen u.a. durch behördliche Prüfungsgebühren, Lehrmaterial und medizinisches Tauglichkeitszeugnis.

* die angegebenen Flugstunden sind als sogenannte Blockzeit definiert. Blockzeit bedeutet die Zeit zwischen Anrollen des Flugzeuges zum Zweck des Starts bis zum letzmaligen Stillstand des Flugzeugs nach der Landung.

** es ist möglich, einen sog. Online-Fernlehrgang zu absolvieren. Für diese Fernlehrgänge gibt es verschiedene Anbieter. Im Anschluss müssen dann ca. 10h theoretischer Unterricht stattfinden. Der theoretische Unterricht für PPL(A) und LAPL(A) ist identisch und wird gegenseitig anerkannt, d.h. sollte das Ziel verfolgt werden, aus dem LAPL(A) einen PPL(A) zu machen, ist keine zusätzliche theoretische Ausbildung oder Prüfung erforderlich.

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