MOTORFLUGSCHEIN PPL (A)

Die Privatpilotenlizenz (A), wobei das A für Airplane (Flugzeug) steht, ist der klassische Einstieg in die private Luftfahrt mit motorgetriebenen Flugzeugen. Diese Lizenz ist auch die Einstiegslizenz für eine professionelle Pilotenkarriere, die dann zum Berufsflugzeugführer oder zum Verkehrspiloten führt.

Der PPL(A) berechtigt zum nichtgewerblichen Führen von zunächst einmotorigen Flugzeugen. Im Zusammenhang mit einer Fluglehrertätigkeit oder einer Tätigkeit im Schleppen von z.B. Werbebannern besteht jedoch die Möglichkeit, damit Geld zu verdienen.

Mindestvoraussetzungen für die PPL(A) Pilotenausbildung:

Alter 17 Jahre
Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2

Ausbildung:

45 Stunden praktische Flugausbildung*
100h theoretische Ausbildung**
Funksprechzeugnis BZF1 (englisch) oder BZF2 (deutsch)

* die angegebenen Flugstunden sind als sogenannte Blockzeit definiert. Blockzeit bedeutet die Zeit zwischen Anrollen des Flugzeuges zum Zweck des Starts bis zum letztmaligen Stillstand des Flugzeugs nach der Landung

** es ist möglich, einen sog. Online-Fernlehrgang zu absolvieren. Für diese Fernlehrgänge gibt es verschiedene Anbieter. Im Anschluss müssen dann ca. 10h theoretischer Unterricht stattfinden

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